AGB

Taurus UG (haftungsbeschränkt)

Anschrift:

Hohenzollernstraße 60

66953 Pirmasens

Geschäftsführer:

Mario Kapila

Handelsregister:

HRB 32824

Registergericht:

Amtsgericht Zweibrücken

Stand:

10.06.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Taurus UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter“) und Besuchern, Teilnehmern, Ticketkäufern, Ausstellern, Standbetreibern, Sponsoren, Werbepartnern sowie sonstigen Kunden und Geschäftspartnern.

(2) Die AGB gelten insbesondere für:

  • den Erwerb von Eintrittskarten, Reservierungen und Gutscheinen,
  • die Teilnahme an Konzerten, Festivals, Partys, Open-Air-Veranstaltungen, Künstlerauftritten und sonstigen Events,
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen und Festivals,
  • die Bereitstellung von Werbe-, Sponsoring-, Ausstellungs- und Präsentationsflächen,
  • die Beschickung von Veranstaltungen durch Aussteller, Verkaufsstände, Promotionpartner, Caterer oder sonstige Geschäftspartner.

(3) Für einzelne Leistungen können ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart werden. Diese gehen den vorliegenden AGB im Einzelfall vor.

(4) Mit Erwerb eines Tickets, Abschluss eines Vertrages oder Betreten einer Veranstaltung erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Ticketverkauf erfolgt über ditix.io oder andere vom Veranstalter bestimmte Vertriebswege.

(2) Vertragspartner hinsichtlich der Veranstaltung ist ausschließlich die Taurus UG (haftungsbeschränkt).

(3) Der Vertrag kommt erst mit erfolgreicher Bestätigung der Bestellung und vollständiger Bezahlung zustande.

(4) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder den Erwerb eines Tickets besteht nicht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

(3) Zusätzliche Vorverkaufs-, Service- oder Zahlungsgebühren werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

§ 4 Kein Widerrufsrecht

Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

§ 5 Einlassbestimmungen

(1) Zutritt erhalten ausschließlich Personen mit gültigem Ticket.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Alters- und Identitätskontrollen durchzuführen.

(3) Der Zutritt kann insbesondere verweigert werden bei:

  • fehlender Altersberechtigung,
  • erkennbarer Alkohol- oder Drogeneinwirkung,
  • aggressivem Verhalten,
  • Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen,
  • Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen.

(4) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

§ 6 Hausrecht

(1) Das Hausrecht wird durch den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte und Sicherheitsdienste ausgeübt.

(2) Besucher können bei Störung der Veranstaltung, Gefährdung anderer Personen oder Verstößen gegen die Hausordnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

§ 7 Jugendschutz

(1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Veranstalter behält sich Alterskontrollen vor.

§ 8 Ticketweitergabe

(1) Die private Weitergabe von Tickets ist zulässig, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

(3) Der Veranstalter kann Tickets bei missbräuchlicher Nutzung sperren.

§ 9 Programmänderungen

(1) Änderungen des Programms, der Künstlerbesetzung, des Veranstaltungsablaufs oder der Veranstaltungszeiten bleiben vorbehalten, soweit diese für den Besucher zumutbar sind.

(2) Der Ausfall einzelner Künstler begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt oder Erstattung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

§ 10 Veranstaltungsabsage und Verlegung

(1) Wird eine Veranstaltung abgesagt, wird der Ticketpreis erstattet.

(2) Wird eine Veranstaltung verlegt, behalten die Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Veranstalter haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für vergebliche Aufwendungen des Besuchers im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Hierzu zählen insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Park-, Arbeitsausfall- sowie sonstige Folgekosten, die dem Besucher aufgrund einer Absage, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung entstehen.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, haftet der Veranstalter hierfür nicht.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Extremwetterereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Terrorwarnungen, Krieg, Streik, Stromausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

(3) Open-Air-Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern die Durchführung nach Einschätzung des Veranstalters sowie der zuständigen Behörden sicher möglich ist.

(4) Witterungsbedingte Beeinträchtigungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen bei Gefährdung der Sicherheit von Besuchern, Künstlern oder Mitarbeitern zu unterbrechen, abzubrechen, zu verlegen oder abzusagen.

§ 12 Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

(1) Während der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

(2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass solche Aufnahmen zur Berichterstattung sowie für Werbe- und Marketingzwecke des Veranstalters verwendet werden dürfen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Sicherheitsdiensten und sonstigen Beauftragten des Veranstalters.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

§ 16 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Besondere Bestimmungen für Geschäftspartner

(1) Geschäftspartner im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Sponsoren, Aussteller, Standbetreiber, Caterer, Promotionpartner, Agenturen und sonstige Unternehmen, die Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Veranstalters erbringen oder vermarkten.

(2) Geschäftspartner sind verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen sowie Anweisungen des Veranstalters einzuhalten.

(3) Der Geschäftspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Erfüllungsgehilfen oder eingebrachten Gegenstände verursacht werden.

(4) Der Geschäftspartner stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die auf Pflichtverletzungen des Geschäftspartners beruhen.

(5) Der Veranstalter haftet gegenüber Geschäftspartnern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Der Veranstalter ist berechtigt, Werbe-, Verkaufs- oder Präsentationsflächen aus wichtigem Grund zu ändern, zu verlegen oder zu entziehen, sofern berechtigte Interessen der Veranstaltung dies erfordern.

(7) Geschäftspartner haben keinen Anspruch auf bestimmte Besucherzahlen, Umsätze oder wirtschaftliche Erfolge einer Veranstaltung.

(8) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, bestehen keine Exklusivitätsrechte.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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